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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 04/10/2019 Nr. 42136

Wettbewerb bei erneuerbaren Energien

Die Monopolkommission hat dazu aufgerufen, im Zuge der Energiewende den Wettbewerb in der Branche anzufachen. „Wettbewerb mit neuer Energie ist an vielen Stellen der Energiewende notwendig“, schreibt die Kommission in ihrem als Unterrichtung (19/13440) vorliegenden 7. Sektorgutachten Energie gemäß §62 des Energiewirtschaftsgesetzes – Wettbewerb mit neuer Energie.

Auf den Stromhandelsmärkten sei das Entstehen marktbeherrschender Stellungen kritisch zu beobachten, da entsprechend Risiken zur missbräuchlichen Ausnutzung entstünden. Auf den Regelenergiemärkten stelle die Integration erneuerbarer Energien neue Anforderungen an das Marktdesign; auch auf den staatlich geförderten Beschaffungsmärkten für erneuerbare Energie gelte es, eine positive Wettbewerbsentwicklung zu gewährleisten.

Eindringlich plädiert die Kommission für einen von vornherein offenen Wettbewerb beim Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektromobile Fahrzeuge. Regionale Monopole seien hier problematisch, weil der Stromlieferant nicht vor einem Ladevorgang gewählt werden kann. „Die Wahl des Lieferanten erfolgt vielmehr durch die Wahl einer Ladesäule.“ Ladekunden könnten sich einem „marktmächtigen Anbieter mit potenziell überhöhten Preisen gegenüber“ stehen sehen. Kommunen sei zu empfehlen, möglichst mehrere unterschiedliche Anbieter für den Aufbau einer Versorgung mit Lademöglichkeiten zu gewinnen und Agglomerationen von Ladesäulen eines Anbieters zu vermeiden. Kartellbehörden sollten wachsam sein. Ein möglicher Weg zu mehr Wettbewerb wäre nach Ansicht der Kommission außerdem, die Ladeinfrastruktur für den Durchleitungswettbewerb zu öffnen und so eine ähnliche Situation wie bei Haushaltsstrom herzustellen. Allerdings wäre eine solche Maßnahme aufwändig und problembehaftet und daher nicht zuvorderst als Instrument zu empfehlen.

Quelle: Bundestag

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