Gemäß § 3 Abs. 9 VgV dürfen unter bestimmten Voraussetzungen sog. „Kleinstlose“ gebildet werden. Doch welche Vergabeverfahrensart ist dann eigentlich einschlägig? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
0 Kommentare