„§ 132 GWB – Eine schrecklich nette Vorschrift“ – Die Regelung ermöglicht, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens mit dem bisherigen Leistungserbringer Auftragsänderungen zu vereinbaren. Die komplexen Voraussetzungen sind für die Praxis nicht immer leicht durchschaubar. Unser neues Seminar soll öffentlichen Auftraggebern dazu verhelfen, die Vorschrift rechtssicher anzuwenden und auftretende erforderliche Auftragsänderungen vergaberechtskonform vereinbaren zu können. Information & Anmeldung
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