Wie bereits berichtet, wurde die Bundesregierung unter Bezug auf die DVNW-Umfrage zum öffentlichen Auftragswesen gefragt, ob die Privatwirtschaft über zu wenig Kenntnis des Vergaberechts verfüge (). Die Kleine Anfrage wurde zwischenzeitlich beantwortet.
Im Rahmen der Kleinen Anfrage (Drs. 19/15468) fragte die FDP-Fraktion u.a., ob
„die Bundesregierung die Ansicht öffentlicher Auftraggeber (teile), die laut einer DVNW-Umfrage zu 85 Prozent urteilen, dass die Privatwirtschaft über zu wenig Kenntnis des Vergaberechts verfüge, um erfolgreich den Weg zum öffentlichen Auftrag zu finden„.
Hierzu antwortet die Bundesregierung (Drs. 19/16029):
„Damit Unternehmen der Privatwirtschaft an Vergabeverfahren teilnehmen können, sind keine detaillierten Kenntnisse des Vergaberechts erforderlich. Ent-scheidend ist vielmehr, dass öffentliche Auftraggeber in ihren Vergabeunter‐
lagen alle Angaben veröffentlichen, die erforderlich sind, um den Unternehmen eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. (…)“.
Quelle: Bundestag
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