Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) nimmt einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zu externen Beratungsleistungen zum Anlass, seine Auslegung der Definition externer Beratungsleistungen zu überprüfen. Dabei sollen auch „die Praxis anderer Ressorts“ sowie die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschusses berücksichtigt werden.
Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/15997) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15574). Die Fraktion hatte darin einen Bericht des Rechnungshofes thematisiert. In diesem war kritisiert worden, dass das Ministerium in Anspruch genommene Beratungsleistungen nicht als solche ausgewiesen hatte. „Der Einschätzung des BRH, dass es sich bei 44 der von ihm untersuchten 76 Fälle um externe Beratungsleistungen handelt, hat das BMU in seiner öffentlich zugänglichen Stellungnahme zum Entwurf des BRH Berichts aus seiner Sicht begründet widersprochen“, heißt es in der Antwort weiter.
Quelle: Bundestag
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