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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 22/01/2020 Nr. 43101

DVNW Akademie: Innovationen im ÖPNV – 26.02. | Hamburg

SeminarDie aktuelle Entscheidung des EuGH zu Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen () stärkt den Wettbewerb im ÖPNV und hat öffentliche Auftraggeber aufgerüttelt. Doch wann gelten welche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht? Wie finde ich die passende Vergabeverfahrensart? Wie erreiche ich bei innovativen Beschaffungsgegenständen Flexibilität im Vergabeverfahren? Information & Anmeldung

Was gibt es im ÖPNV-Bereich Neues zu berichten und von welchen aktuellen Entscheidungen sollte man gehört haben? Dieses Seminar informiert über die jüngsten Entwicklungen in der ÖPNV-Branche und stellt anhand von Beispielen dar, was und wie in letzter Zeit innovativ beschafft wurde. Aber auch die Auswirkungen der letzten EuGH-Entscheidungen und die in diesem Zusammenhang nachfolgend ergangenen nationalen Entscheidungen auf bis bisherige Praxis sollen beleuchtet werden und dabei helfen, die Fragen „Muss ich überhaupt ausschreiben oder kann ich direkt vergeben und wenn ja, nach welchen Vorschriften?“ leichter beantworten zu können.

Auch wenn angenommen werden kann, dass inzwischen jeder Anwender des Vergaberechts von den Entscheidungen des EuGH vom 21.03.2019, Rs. C-266/17 und 267/17 und den nachfolgenden Entscheidungen gehört hat, werden dennoch nicht alle praktischen Fragestellungen beantwortet sein. Als Einstieg in die Veranstaltung soll daher in vereinfachter Weise und übersichtlicher Form erklärt werden, worum es in den relevanten Entscheidungen ging, wie es überhaupt zur Vorlage beim EuGH kam und was sie nun für die künftige Praxis bedeuten. Erleichterung, Erschwerung oder sowohl als auch? Außerdem sollen die Folgefragen auf nationaler Ebene in diesem Kontext erklärt werden: Warum hat das OLG Düsseldorf den Fall (VII-Verg 51/16) am 03.07.2019 nun auch noch dem BGH vorgelegt?

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung sollen dann flexiblere Verfahrensarten dargestellt werden, wie etwa die Innovationspartnerschaft oder der wettbewerbliche Dialog. Anhand von Praxisbeispielen werden Vor- und Nachteile im Vergleich zu eher „klassischen“ Verfahrensarten aufgezeigt. Dies geht fließend in das Thema innovative Beschaffungsgegenstände über: Ist die Zukunft des Stadtverkehrs in „On-Demand“-Bussen und „Ride-Sharing“-Angeboten zu sehen? Wie kann so etwas schon jetzt funktionieren? Und wie kommen umweltfreundliche, zukunftsfähige Antriebsarten wie Wasserstoffzüge- oder Busse auf Straße und Schiene?

Freilich bergen neue Wege auch neue Fallstricke – sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter. Denn gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht. Wie kann man Worst-Case-Szenarien für beide Seiten vermeiden und wie damit umgehen, wenn sie unumgänglich sind? Auch für diese Fragen werden Lösungsmöglichen aufgezeigt. Zudem wird der Fall des OLG Schleswig-Holstein näher beleuchtet und erklärt, warum sich in der gegenständlichen „technologieoffenen“ Ausschreibung letztlich elektrisch angetriebene sog. BEMU-Züge gegenüber der Wasserstoff-Lösung durchsetzen konnten. Insoweit sei lediglich vorweggenommen, dass überraschenderweise eher vergaberechtliche als technische Gründe hierfür verantwortlich waren.

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