Der Auftraggeber bestimmt in der Bekanntmachung, dass das Ende der Angebotsfrist dem Eröffnungstermin entspricht. Führt dieser Gleichlauf zu einer Verletzung von Bieterrechten, da diese nun bis zum Ablauf der Angebotsfrist ihr Angebot nicht zurückziehen können? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
Suche
Förderer
Werden Sie Mitglied im
Digitalen Netzwerk
Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) ist eine exklusive Plattform für Information, Wissensaustausch und Diskurs zwischen allen am öffentlichen Markt beteiligten Kräften.
Meist gelesene Beiträge des Monats
Die DVNW Akademie – passgenaue Seminare für Vergabepraktiker:innen
Die DVNW Akademie bietet ein umfangreiches Fortbildungsangebot für Vergabepraktiker:innen. Als 100%ige Tochtergesellschaft des DVNW kann sie auf die besten Dozent:innen der Vergabeszene zurückgreifen.
Schreibe einen Kommentar