Mit Erlass vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben (s. Vergabeblog.de vom 24/03/2020, Nr. 43645). In Ergänzung der zu Fragen des Bauvertragsrechts ergangenen Regelungen gibt das BMI zum Umgang mit den durch die COVID-19-Pandemie auftretenden vergaberechtlichen Fragen mit Erlass vom 27.03.2020 weitere Hinweise:
Der 8 Kapitel umfassende Erlass konstatiert zunächst, dass ausschreibungsreife Gewerke weiterhin zu vergeben sind. Planungen sind zudem fortzusetzen und weitere Bauvorhaben zur Ausschreibung zu führen. Es wird klargestellt, dass die im Rundschreiben des BMWi vom 19.03.2020 (Vergabeblog.de vom 20/03/2020, Nr. 43622) gegebenen Hinweise analog für Bauaufträge gelten.
Der Erlass gibt sodann Hinweise zum Umgang mit Bauablaufstörungen, dem Erfordernis zur Vorlage aktueller Bescheinigungen in Vergabeverfahren, zu Angebots- und etwaigen Vertragsfristen, dem Eröffnungstermin sowie Vertragsstrafen.
Die Regelungen des Erlasses gelten bis auf Weiteres.
Den Erlass können Sie in der Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier einsehen. Dort finden Sie zudem die bisher über den Vergabeblog kommunizierten Rundschreiben und Erlasse zum Thema. Gerne können Sie Ihnen bekannt gewordene Rundschreiben und Erlasse in der Bibliothek ergänzen. Noch kein Mitglied im DVNW? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf das Webinar der DVNW Akademie aufmerksam machen: „Die neue VOB/A 2019 – Online – Alles zu den aktuellen Änderungen für die Vergabe von Bauleistungen (inkl. BMI „Corona-Erlasse“)„. Alle weiteren Informationen, sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
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