Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den zweiten Nachtragshaushalt 2020 mehrheitlich beschlossen. Der Bund kann demnach in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 508,530 Milliarden Euro rechnen. Gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt steigt der Ansatz damit um 24,043 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme steigt gegenüber dem ersten Nachtrag dem Beschluss zufolge um 61,785 Milliarden Euro auf 217,772 Milliarden Euro. Als Investitionen werden im Nachtragshaushalt 71,286 Milliarden Euro ausgewiesen, 22,494 Milliarden Euro mehr als im ersten Nachtragshaushalt. Die Steuereinnahmen sollen mit 264,446 Milliarden Euro um 27,012 Milliarden Euro geringer ausfallen als im ersten Nachtrag avisiert. Gegenüber dem Regierungsentwurf für den zweiten Nachtragshaushalt (19/20000) sinkt der Ausgabeansatz des Etats um 760 Millionen Euro und die Nettokreditaufnahme um 750 Millionen Euro. Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag abschließend über den Etat beraten.
In den rund 8,5 Stunden andauernden Beratungen zum Nachtragshaushalt am Mittwoch beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mehrheitlich diverse Änderungen in den Einzelplänen sowie Maßgabebeschlüsse. Teilweise handelt es sich um Umsetzungen zwischen den Einzelplänen, teilweise wurden neue Titel eingefügt. Vorlagen der Opposition fanden allesamt keine Mehrheit.
Im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und für Heimat (Einzelplan 06) sind unter anderem 200 Millionen Euro als „Corona-Überbrückungshilfe für Profisportvereine“ als neuer Titel hinzugekommen. Mit einem Maßgabebeschluss fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, ein eigenständiges Hilfspaket für Sport zu entwickeln. Der Adressatenkreis soll demnach Sportvereine der 1. und 2. Liga – und im Fußball die 3. Liga der Männer – umfassen und olympische und paralympische Individual- und Mannschaftssportarten wie beispielsweise Basketball, Handball oder Volleyball unterstützen.
Im Einzelplan des Bundeswirtschaftsministeriums (Einzelplan 09) ist unter anderem vorgesehen, dass „Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für transformationsrelevante Innovationen und regionale Innovationscluster“ bis 2024 zu strecken. Der Ansatz in diesem Jahr sinkt damit von einer Milliarde Euro auf 500 Millionen Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre werden um insgesamt 500 Millionen Euro angehoben.
In diesem Einzelplan ist zudem ein neuer Titel zur „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementszeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern“ eingestellt worden. In diesem Jahr sind Ausgaben in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen. Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro ausgebracht. Parallel entfällt ein Ansatz im Einzelplan des Bundesministerium für Arbeit und Soziales („Förderung der Zusteller von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern“, Kap. 1110 Titel 683 01 -680) in Höhe von 40 Millionen Euro für 2020.
Im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) ist ein neuer Titel „Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen“ vorgesehen. Mit einem Ansatz von 100 Millionen Euro sollen insbesondere die über 900 Inklusionsunternehmen in Deutschland, aber auch andere Einrichtungen der Behindertenhilfe unterstützt werden, sofern sie gemeinnützig sind, heißt es in der entsprechenden Vorlage.
Im Einzelplan für Verkehr und digitale Infrastruktur (Einzelplan 12) sind unter anderem 170 Millionen Euro für die Reisebusbranche vorgesehen. Die Mittel sollen als vorübergehende Beihilfen für den Ausgleich von entstandenen Schäden im Zeitraum vom 17. März bis 30. Juni dienen. Zudem ist geplant, für 2021 geplante Brückenertüchtigungsprojekte und Fahrbahnerneuerungen in dieses Jahr vorzuziehen. Dafür sind im Einzelplan 680 Millionen Euro etatisiert worden.
Im Einzelplan des Bundesfamilienministeriums (Einzelplan 17) ist ein neuer Titel „Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe“ in Höhe von 100 Millionen Euro eingestellt worden. Damit sollen gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienhilfe in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse unterstützt werden. 25 Millionen Euro davon sollen für die Unterstützung von Organisationen des gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustausches genutzt werden.
Im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23) wurden einzelne Beiträge zu internationalen Organisationen um insgesamt 48 Millionen Euro erhöht, etwa beim „Global Partnership for Education Fonds“ von 50 auf 75 Millionen Euro und beim Kinderhilfswerk von 70 auf 90 Millionen Euro.
Quelle: Bundestag
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