Unter dem Titel: „Beraterverträge zu Maskengeschäft – Spahn muss sich vor Kartellamt verantworten„, berichtet der Tagesspiegel, dass spätestens Anfang September die 2. Vergabekammer des Bundes darüber entscheiden werde, ob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ernst & Young (EY) mit einer „operativen Betriebsführung“ für das Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Schutzausstattung ohne vorherige Ausschreibung beauftragen durfte (siehe auch ).
0 Kommentare