Früher wurden die Urkalkulationen klassischer Weise auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers in einem verschlossenen Briefumschlag eingereicht. Doch wie ist hier in Zeiten der eVergabe vorzugehen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
0 Kommentare