Mit Wirkung vom 31.12.2020 werden die Runderlasse „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ARS-CoV-2“ () bzw. „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ () bis zum 30.06.2021 bzw. bis zum 31.12.2021 verlängert.
Eine konsolidierte Fassung wird noch bereitgestellt. Die Änderungserlasse finden Sie hier:
Quelle: NRW KBSt-Vergabe
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