Die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) hat den Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er listet 180 Staaten und Gebiete nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) auf.
Dänemark, Neuseeland und Finnland belegen mit 88 Punkten den ersten Platz. Fragile oder autoritär regierte Staaten wie Südsudan (11 Punkte), Somalia und Syrien (beide 13 Punkte) stehen auf den untersten Plätzen. International setzt sich der Trend fort, dass Staaten, die rechtsstaatliche und demokratische Institutionen beschneiden und Menschenrechte verletzen, eine steigende Korruptionswahrnehmung erleben. So gehören Ungarn (-12 Punkte) wie auch die Türkei (-11 Punkte) zu den Staaten, die im Verlauf der letzten zehn Jahre weltweit am meisten Punkte verloren haben. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend und verdeutlichen, wie eng die Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze mit der Vermeidung von Machtmissbrauch und Korruption verknüpft sind.
Im internationalen Vergleich steht Deutschland mit 80 von 100 Punkten verhältnismäßig gut da, liegt auf dem 10. Platz dennoch deutlich hinter den Spitzenreitern. Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland, erklärt: „Seit sechs Jahren hat sich die Punktzahl Deutschlands nicht mehr verbessert. Das zeigt, dass wir bei der Korruptionsbekämpfung leider kaum vorankommen. Nach der Maskenaffäre war der Druck letztes Jahr zwar endlich hoch genug, um das Lobbyregister einzuführen und die Regeln zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu verschärfen. Weiterhin bestehen jedoch massive Defizite in allen gesellschaftlichen Bereichen – in der Verwaltung gilt noch immer größtenteils der Grundsatz des Amtsgeheimnisses, die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ist noch immer nicht geregelt und Hinweisgeber sind noch immer nicht ausreichend geschützt. So verhindert beispielsweise die willkürliche Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch Unternehmen häufig die Aufklärung korruptiver Verdachtsfälle.
Ein bedenkliches Schlupfloch haben im vergangenen Jahr die Aserbaidschan- und die Maskenaffäre verdeutlicht: Trotz der enormen Empörung nach Bekanntwerden der Fälle persönlicher Bereicherung konnten die betroffenen Abgeordneten am Ende strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das zeigt: Das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ist bislang praktisch wirkungslos und muss dringend nachgeschärft werden. Transparency Deutschland begrüßt, dass die Ampel im Koalitionsvertrag angekündigt hat, den Straftatbestand wirksamer auszugestalten. Darauf drängt Transparency Deutschland seit Jahren. Es kann nicht sein, dass die Regeln für Beamte bisher schärfer sind als für Abgeordnete. Der Straftatbestand muss künftig in der Praxis ein scharfes Schwert sein, damit es bei vergleichbaren Fällen tatsächlich zu Verurteilungen kommt. Die derzeitige Situation schürt leider Politikverdrossenheit, Bundesjustizminister Buschmann muss deshalb zügig liefern.“
Das Oberlandesgericht München hat in der Entscheidung vom 18. November 2021 in den Fällen Nüsslein und Sauter festgestellt, dass das Verhalten von beiden Abgeordneten in der Maskenaffäre den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern derzeit nicht erfüllt. Der Tatbestand des §108e erfasst nur Fälle, in denen auf einen im Plenum oder einem Ausschuss stattfindenden parlamentarischen Entscheidungsprozess – zum Beispiel eine Abstimmung – Einfluss genommen werden soll („bei Wahrnehmung des Mandats“).
Geht es bei der Entgegennahme des Vorteils hingegen „nur“ um die Nutzung der Autorität des Mandats oder der Kontakte des Abgeordneten, etwa zu Ministerien, so ist das bislang nicht strafbar. Das Gericht stellte fest, dass dies bislang der eindeutige Willen des Gesetzgebers sei. Dem musste sich das Gericht zähneknirschend beugen (zur Mitteilung des OLG München, siehe Vergabeblog.de vom 26/11/2021, Nr. 48356).
Quelle: Transparency International
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