Grünes Licht für den Nachtrag zum Budget des Bundes für das Jahr 2021: Am 11. Februar 2022 verzichtete der Bundesrat auf ein Vermittlungsverfahren zu dem Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 27. Januar 2022 verabschiedet hatte. Es ist dadurch gebilligt und kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Das Gesetz überträgt nicht genutzte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt des vergangenen Haushaltsjahrs in eine Rücklage des Energie- und Klimafonds EKF, einem Sondervermögen des Bundes. Mit diesen Mitteln will die Bundesregierung in den kommenden Jahren klima- und transformationspolitische Vorhaben finanzieren und private Investitionen anreizen – und damit einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten.
Im Laufe seiner Beratungen ergänzte der Bundestag den zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung um verbindliche Erläuterungen zur Verwendung der an den EKF übertragenen Mittel. Sie stellen klar, dass die Mittel unter anderem für Investitionen zur besseren Energieeffizienz von Gebäuden und Förderung einer klimaneutralen Industrie zu nutzen sind; ebenso zur Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage.
Eine weitere Ergänzung im Bundestagsverfahren: Der Gesetzesbeschluss schafft 148 neue Stellen für Bundesministerien und Bundestag.
Quelle: Bundesrat
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