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Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung

Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands (siehe auch ), die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen.

Gegenstand der Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach Artikel 5k der Verordnung sind

• einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren und
• andererseits das Verbot, bereits vergebene Aufträge ab dem 11.10.2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot),

soweit Personen oder Unternehmen, die nach der Vorschrift Russland zuzuordnen sind, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10% des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen.

In seinem Rundschreiben (PDF, 184 KB) vom 14. April 2022 gibt das BMWK erste Hinweise zur Anwendung der Sanktionen.

Ergänzend dazu finden Sie:

• eine Übersicht (PDF, 177 KB) über Ausnahmetatbestände von den Vergaberichtlinien, die ebenfalls von den Sanktionen erfasst werden; sowie
• das Muster einer Eigenerklärung (DOCX, 16 KB) zur Vorlage im Vergabeverfahren.

Das Rundschreiben sowie die sonstigen Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und stehen unter dem Vorbehalt einer anderslautenden Auslegung der einschlägigen EU-Verordnungen durch den Gerichtshof der Europäischen Union. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird die Auslegungshinweise fortlaufend aktualisieren.

Die Dokumente haben wir Ihnen im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) ebenfalls zur Verfügung gestellt, hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.

Quelle: BMWK

 

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