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Politik und Markt

Neue europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Seit dem 02.08.2022 bietet die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Eltern und pflegenden Angehörigen mehr garantierten Urlaub mit angemessener Vergütung. Die EU-Regelung enthält Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub und legt zusätzliche Rechte fest, wie z. B. das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Dies wird Eltern und pflegende Angehörige dabei unterstützen, ihre berufliche Karriere und ihr Familienleben unter einen Hut zu bringen, ohne auf eines von beiden verzichten zu müssen.

Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte, die Richtlinie biete mehr Flexibilität und neue Rechte: „Das bedeutet, dass wir für unsere Angehörigen sorgen können, ohne dafür unsere Arbeit aufgeben zu müssen.“

Dubravka Šuica, Vizepräsidentin und als Kommissarin zuständig für Demokratie und Demografie, ergänzte, dass die EU-Regelung den Grundstein für die Schaffung eines modernen Arbeitsplatzmodells legt, das für die Bürgerinnen und Bürger und alle Familienmitglieder geeignet ist.

Gleichstellungskommissarin Helena Dalli betonte: „Mit dieser Richtlinie gelingt eine gerechtere Aufteilung der Haushalts- und Betreuungspflichten.“ Männer und Frauen verdienten die gleiche Chance, Eltern- und Pflegeurlaub in Anspruch zu nehmen, sowie gleiche Chancen, am Arbeitsmarkt teilzuhaben und sich weiterzuentwickeln.

Die Rechte, die zusätzlich zu dem bestehenden Recht auf Mutterschaftsurlaub gewährt werden, sind eine Errungenschaft im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte und stellen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer Union der Gleichheit dar.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

Mit der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und die Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen und von flexiblen Arbeitsregelungen gesteigert werden. Insgesamt ist die Beschäftigungsquote von Frauen in der EU um 10,8 Prozentpunkte niedriger als die der Männer. Darüber hinaus arbeiten nur 68 Prozent der Frauen mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen im Vergleich zu 81 Prozent der Männer mit denselben Verpflichtungen. Die Richtlinie ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich um Angehörige zu kümmern, die Unterstützung benötigen, sodass Eltern und pflegende Angehörige ihren Beruf und ihr Privatleben miteinander vereinbaren können.

Die wichtigsten Regelungen:

  • Vaterschaftsurlaub: Berufstätige Väter haben zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Anspruch auf mindestens 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub. Die Vergütung muss mindestens in Höhe des Krankengeldes erfolgen;
  • Elternurlaub: Jeder Elternteil hat Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub, wobei zwei Monate bezahlt und nicht übertragbar sind. Eltern können einen flexiblen Urlaub beantragen – entweder in Vollzeit, Teilzeit oder in einzelnen Teilen;
  • Urlaub für pflegende Angehörige: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine/n Angehörige/n oder eine in demselben Haushalt lebende Person betreuen oder unterstützen, haben Anspruch auf mindestens fünf Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr;
  • Flexible Arbeitsregelungen: Alle berufstätigen Eltern mit Kindern bis zu acht Jahren und alle pflegenden Angehörigen haben das Recht, verkürzte Arbeitszeiten, flexible Arbeitszeiten und Flexibilität am Arbeitsplatz zu beantragen.

Nächste Schritte

Wie Präsidentin Ursulavon der Leyen in ihren politischen Leitlinien dargelegt hat, wird die Kommission sicherstellen, dass die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vollständig umgesetzt wird. Sie soll dazu beitragen, mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Kinderarmut zu bekämpfen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der neuen Vorschriften unterstützen, auch im Rahmen des Europäischen Sozialfonds+, um die Qualität und den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis heute in nationales Recht umsetzen. In einem nächsten Schritt wird die Kommission die Vollständigkeit und Konformität der von den einzelnen Mitgliedstaaten mitgeteilten nationalen Maßnahmen bewerten und erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Ergänzende Informationen finden Sie hier.

Quelle: EU Kommission

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