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EuRH lobt Widerstandskraft der EU-Institutionen in der Corona-Pandemie

Die EU-Institutionen haben sich angesichts der Corona-Pandemie als erstaunlich widerstandsfähig erwiesen. Dies geht aus einem veröffentlichen Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) hervor. Das Europäische Parlament, der Rat, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der EU hätten auf die neue Lage schnell und flexibel reagiert; dabei hätten sich frühere Investitionen in die Digitalisierung bezahlt gemacht. Dennoch stünden die EU-Institutionen vor der Herausforderung, die durch die Corona-Krise beförderte Innovation und Flexibilität auch nach der Krise bestmöglich zu nutzen.

Ende Januar 2020 wurde in Europa der erste Fall von COVID-19 registriert. Innerhalb weniger Wochen hatte sich die Krankheit in der gesamten EU ausgebreitet. Da die Menschen möglichst zu Hause bleiben und im Homeoffice arbeiten sollten, mussten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Wege finden, ihren Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Die EU-Institutionen waren in der jüngeren Vergangenheit bereits mit einigen Gesundheits- und Sicherheitskrisen konfrontiert, etwa mit dem Ebola-Ausbruch (2014), der die EU-Delegationen in Westafrika beschäftigte, oder mit den Terroranschlägen in Brüssel (2016) und Straßburg (2018). Was Ausmaß und Dauer angeht, war die Corona-Krise jedoch beispiellos. Im Rahmen seiner Prüfung untersuchte der Rechnungshof, inwieweit die EU-Institutionen auf eine solche Krise vorbereitet waren, wie sie konkret mit der Corona-Pandemie umgegangen sind und welche Lehren sie daraus gezogen haben.

Die EU-Institutionen waren nicht immun gegenüber der Corona-Krise. Sie hatte tiefgreifende und weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Institutionen und ihrer Mitarbeiter„, so Marek Opioła, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. „Widerstandsfähige Organisationen haben die Fähigkeit, aus einer Krise zu lernen und gestärkt daraus hervorzugehen. Wir glauben, dass die EU-Institutionen ihre Widerstandskraft in den letzten beiden Jahren unter Beweis gestellt haben.“

Quelle: Europäischer Rechnungshof

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