Mit aktuellem Rundschreiben informiert der Vergabeservice bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, dass mit der Neufassung des § 9 Absatz 1 Nummer 3 BerlAVG der Betrag des Vergabemindestentgelts bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 12,50 Euro auf 13,00 Euro brutto heraufgesetzt wird. Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz-und Verordnungsblatt- (GVBl) in Kraft. Dies wird nach Einschätzung des Vergabeservice voraussichtlich in der 51. KW der Fall sein.
Die Formulare Wirt-214 und Wirt 214 P, IV 4020 F sowie V 231 F wurden im Hinblick auf das neue Vergabemindestentgelt angepasst. Sie stehen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens im Vergabeservice als Formulare für die Papiervergabe bzw. in der eABau zur Verfügung.
Quelle: Vergabeservice bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
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