Mit der Neufassung des § 9 Absatz 1 Nummer 3 BerlAVG wurde der Betrag des Vergabemindestentgelts bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 12,50 Euro auf 13,00 Euro brutto heraufgesetzt (siehe ). Der Vergabeservice Belin informiert nun, dass diese Änderung am Sonntag, 18.12.2022 durch das „Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8. Dezember 2022“ in Kraft getreten ist, da dieses am Samstag, 17.12.2022 im Gesetz-und Verordnungsblatt auf Seite 718 veröffentlicht wurde.
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