Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte das Vergaberecht transformieren. Öffentliche Vergabeverfahren sollen vereinfacht, professionalisiert, digitalisiert und beschleunigt werden. Das Ministerium hat hierzu eine umfangreiche öffentliche Konsultation durchgeführt, dessen wichtigsten Diskussionspunkte und Ergebnisse in diesem Beitrag zusammengefasst werden.
„Mehr Fortschritt wagen“ – So lautet das Motto des Koalitionsvertrags zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Regierungsparteien wollen diesen Fortschritt auch in der öffentlichen Beschaffung vorantreiben. In den Worten des BMWK bedeutet dies:
„Das Ziel soll sein, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe soll wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen.“
Zur Realisierung des Vorhabens hat BMWK daher eine öffentliche Konsultation ins Leben gerufen (siehe Vergabeblog.de vom 05/01/2023, Nr. 52121). In dieser Konsultation wurden Organisationen, Unternehmen, Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, ihre Meinungen und Ideen zur Vergabereform in fünf Hauptbereichen zu äußern:
Bis Juni 2023 wurden insgesamt 444 Stellungnahmen beim BMWK eingereicht (siehe Vergabeblog.de vom 28/03/2023, Nr. 52936).
Nach der schriftlichen Phase folgte ein Eröffnungsplenum mit Staatssekretär Sven Giegold und einer ersten Zusammenfassung. Anschließend gab es Gespräche mit verschiedenen Interessengruppen zu den oben genannten fünf Hauptbereichen (siehe Vergabeblog.de vom 30/05/2023, Nr. 53476). Neben der Präsentation der Ergebnisse und der Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, ihre Gedanken und Anregungen auszutauschen.
Die wichtigsten Erkenntnisse und Ergebnisse aus den schriftlichen Stellungnahmen sind auf der Internetseite des BMWK abrufbar. Die aus unserer Sicht entscheidenden Aussagen haben wir nachfolgend als Leitsätze zusammengefasst:
Im Anschluss an die schriftlichen Stellungnahmen wurden deren Ergebnisse in den Gesprächsrunden kontrovers diskutiert. Die Debatte mit Behördenvertretern sowie Interessenverbänden fokussierte die nachfolgenden zehn Impulse:
Die schriftlichen Stellungnahmen und die Impulse der Gesprächsrunden spiegeln die Vielfalt der Diskussionen und Standpunkte wider, die im Rahmen der Konsultation zur Vergaberechtsreform aufgetreten sind. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie und ob die Ergebnisse dieser Konsultation in den Referentenentwurf einfließen werden. Fest steht jedoch, dass die Transformation des Vergaberechts die öffentliche Beschaffung erheblich verändern wird.
Der Beitrag wurde gemeinsam mit Herrn Tobias Hetz und Herrn Maximilian Ketterer, wissenschaftliche Mitarbeiter im Public Sector, verfasst.
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Der Autor ist Rechtsanwalt bei Lange & Partner, Rechtsanwälte - Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, in Berlin. Als Rechtsanwalt im Public Sector unterstützt er Einkaufsabteilungen nicht nur bei der praxisorientierten Durchführung von Vergabeverfahren, sondern auch bei der strategischen und organisatorischen Ausrichtung. Dabei setzt er seinen Fokus auf die Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Beschaffungspraxis, um die Potenziale des öffentlichen Sektors zu fördern und zu wecken.
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