In einem Statement vom 08.02.2024 stellt Wirtschaftsminister Martin Dulig klar, dass es eine Novelle des sächsischen Vergabegesetz geben soll – aber nicht mehr in dieser Wahlperiode:
„Die Novelle des Vergabegesetzes ist zwischen den Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag verabredet worden. Die Einbeziehung der Sozialpartner und der Kammern bei der Erarbeitung des Gesetzes war und ist uns sehr wichtig. Deshalb wird der vom SMWA erarbeitete Entwurf nun weiter im förmlichen Kabinettsverfahren diskutiert werden. Dazu wird der Gesetzentwurf vom Kabinett freigegeben, im Anschluss findet die Anhörung der Betroffenen statt. Alle dabei geäußerten Bedenken und Hinweise werden danach – ebenso wie absehbare Änderungen auf Bundesebene – ausgewertet, abgewogen und so weit wie möglich berücksichtigt. Hierbei gilt Sorgfalt vor Eile. Der Anhörungsprozess und die Auswertung werden dazu führen, dass der Landtag in dieser Wahlperiode keinen Gesetzentwurf mehr beschließen kann. Mit dem verabredeten Prozess kann eine Grundlage für eine Gesetzesnovelle in der nächsten Wahlperiode entstehen.“
Die Landtagswahlen Sachsen finden am 1. September 2024 statt.
Quelle: Sächsische Staatskanzlei
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