Die Bundesverwaltung handelte im Sinne des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit nach eigenen Angaben erneut zielgerichteter – ein Programm, das sich die Bundesregierung selbst auferlegt hat. Wie der Monitoringbericht 2022 dazu zeigt, will sie damit Vorbild sein und zeigen, dass Nachhaltigkeit konkret in Verwaltungshandeln umgesetzt werden kann.
Die weiterentwickelte Fassung des Maßnahmenprogramms vom August 2021 sieht eine breitere Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien in der Bundesverwaltung vor. Neben den klassischen Anwendungsfeldern wie Wärmeenergieverbrauch, Beschaffung und Mobilität wurden weitere Felder aufgenommen, wie Diversität und Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung.
Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung
Gerade bei den Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung hat die Bundesverwaltung in der Kürze der Zeit bereits viel erreicht: Alle vorgesehenen fünf Teilmaßnahmen waren 2022 bereits größtenteils, eine davon sogar schon vollständig erreicht. Kurz dahinter stand in der Zielerreichung das Anwendungsfeld Gesundheit. Von sechs Teilmaßnahmen waren drei bereits vollständig erreicht, zugleich aber eine teilweise umgesetzt und eine weitere begonnen.
Best-practice für schnellere Umsetzung
Auch in den großen, klassischen Anwendungsfeldern Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften, Mobilität und Beschaffung mit bis zu 24 Teilmaßnahmen waren im Berichtsjahr mehrere vollständig umgesetzte Vorgaben vorzuweisen.
Mehr Nachhaltigkeit auf vielen Feldern
Insgesamt hat sich im Vorjahresvergleich der Anteil der vollständig umgesetzten Maßnahmen verdoppelt, und zwar auf etwa ein Achtel aller Maßnahmen. Gut ein Fünftel der Maßnahmen waren großteils umgesetzt und ein Drittel zumindest teilweise. Zusammen betrachtet lässt sich feststellen, dass gut zwei Drittel der Maßnahmen mindestens teilweise umgesetzt waren. Im Vorjahr traf das erst auf etwa die Hälfte aller Maßnahmen zu. Das heißt, die Bundesverwaltung hat sich in ihrem Verwaltungshandeln weiter im Sinne der Nachhaltigkeit entwickelt.
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat den Bericht über das Monitoringergebnis des Jahres 2022 auf seiner Sitzung am 5. Februar 2024 beschlossen. Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit ist aus der an die Allgemeinheit gerichteten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie entstanden. Indem das Maßnahmenprogramm an die Bundesverwaltung gerichtet ist, wirkt sie daran mit, die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der vereinten Nationen zu erreichen. Ein hervorragendes Ziel des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit in seiner Fassung von 2021 ist es, bis 2030 die Bundesverwaltung klimaneutral zu machen. In den verschiedenen Bereichen des Verwaltungshandelns werden dazu einzelne Maßnahmen ergriffen. So etwa bei der Wärmeleistung für Gebäude, der Mobilität und bei Geräten und Verbrauchsmaterialen.
Den Monitoringbericht 2022 – „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ finden Sie hier.
Quelle: Bundesregierung
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