Das Nachprüfungsverfahren wird in der Vergabepraxis oft als letztes Glied der Fehlerkette betrachtet. Dabei hat der öffentliche Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, Vergaberechtsverstöße zu korrigieren – durch Anerkennung von Fehlern. Bei unserer Podiumsdiskussion wird die „Fehlerkultur als Lernkultur“ beleuchtet und darüber diskutiert, welche Vorteile eine gute Fehlerkultur mit sich bringen kann. Am 13. März findet die Tagung „Die Kultur des Vergaberechts“ in Berlin statt.
„Öffentliche Auftraggeber haben jederzeit die Möglichkeit, Vergaberechtsverstöße zu korrigieren und so das Nachprüfungsverfahren und damit auch die Dauer der Ausschreibung erheblich zu verkürzen. Leider fehlt allzu oft die Bereitschaft, den Fehler anzuerkennen und nicht mit dem Kopf durch die „vergaberechtliche Wand“ zu wollen“, sagt Klaus Neitzke, der Vorsitzende der Vergabekammer Nordrhein-Westfalen.
Gemeinsam mit Ann Cathrin Riedel, Geschäftsführerin des NExT e. V., und Dr. Ariane Berger, Leiterin Digitalisierung des Deutschen Landkreistags, führt Herr Neitzke eine Podiumsdiskussion zur Fehlerkultur als Lernkultur und wie man gut mit Fehlern im Vergabealltag umgehen kann.
Es erwarten Sie außerdem weitere Vorträge und Diskussionen zu Themen wie:
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Da wir den Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden fördern möchten, startet das Programm bereits am Vorabend der Tagung mit einer Abendveranstaltung, bei der Sie neben einem inhaltlichen Impulsvortrag von Herrn Professor Hermann Hill, ebenfalls ein persönlicher Austausch mit anderen Teilnehmenden der Tagung rund um die Verwaltungskultur erwartet.
Die Abendveranstaltung findet am 12. März, um 19 Uhr statt. Wir bitten um Voranmeldung bei der Buchung. Weitere Details finden Sie auf unserer Tagungswebsite www.kultur-des-vergaberechts.de.
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