Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen, Rücklagenentnahme und Einnahmen aus Krediten) beliefen sich in den Monaten Januar bis April 2024 auf 125,2 Mrd. Euro. Damit lagen die Einnahmen um 8,9 Prozent (+10,2 Mrd. Euro) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuereinnahmen stiegen um 4,8 Prozent (+5,1 Mrd. Euro) gegenüber dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Für weitere Informationen zu den Steuereinnahmen s. a. „Steuereinnahmen im April 2024“ in dieser Ausgabe des Monatsberichts.
Die Sonstigen Einnahmen lagen mit 13,1 Mrd. Euro im Berichtszeitraum um 63,9 Prozent (+5,1 Mrd. Euro) über dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Die Einnahmen aus der streckenbezogenen Maut erhöhten sich insbesondere infolge der Erweiterung der Lkw-Maut um eine CO₂-Komponente gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mrd. Euro. Die Zinseinnahmen aus dem Kassenmanagement des Bundes erhöhten sich um 0,6 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zudem werden seit Jahresbeginn die Erlöse aus der Vergabe von Frequenzen für den Mobilfunk (0,4 Mrd. Euro im Berichtszeitraum) im Bundeshaushalt und nicht wie in den Vorjahren im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ vereinnahmt.
Ausgaben
Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen von Januar bis April 149,6 Mrd. Euro und lagen damit um 4,8 Prozent (-7,6 Mrd. Euro) unter dem entsprechenden Vorjahresniveau. Nach ökonomischen Arten gegliedert resultierte dieser Rückgang vor allem aus geringeren investiven Ausgaben (-42,9 Prozent beziehungsweise -6,8 Mrd. Euro). Der enorme Rückgang der investiven Ausgaben ist maßgeblich auf einen Sondereffekt im Vorjahr zurückzuführen. Das im Januar 2023 gewährte Darlehen an den „Resilience and Sustainability Trust“ des Internationalen Währungsfonds in Höhe von 6,3 Mrd. Euro, das haushaltsrechtlich als investive Ausgabe zu buchen war, entfällt in diesem Jahr. Die investiven Ausgaben liegen auch bei Bereinigung um diesen Effekt um 5,6 Prozent beziehungsweise 0,5 Mrd. Euro unter denen des Vorjahres, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass in diesem Jahr bisher keine unterjährigen Liquiditätshilfen an die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt worden sind. Die Sachinvestitionen lagen um 8,0 Prozent beziehungsweise 0,1 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahres.
Die konsumtiven Ausgaben lagen im betrachteten Zeitraum in etwa auf dem Niveau des Vorjahresergebnisses (-0,5 Prozent beziehungsweise -0,8 Mrd. Euro). Während die Zinsausgaben im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 23,6 Prozent beziehungsweise 4,4 Mrd. Euro sanken, überschritten die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse das entsprechende Vorjahresniveau um 2,5 Mrd. Euro. Dabei erhöhten sich die Zuschüsse des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung um 1,5 Mrd. Euro und die Ausgaben für das Bürgergeld um 1,3 Mrd. Euro gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Für die Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung wurden mit 2,1 Mrd. Euro rund 1,1 Mrd. Euro mehr verausgabt als in den ersten vier Monaten des Jahres 2023. Zudem werden die Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbstständige, die im Vorjahr noch die Ausgaben für laufende Zuweisungen und Zuschüsse im Berichtszeitraum um 1,7 Mrd. Euro verringert hatten, nicht mehr bei den Ausgaben, sondern bei den Einnahmen gebucht. Hierfür wurden im Berichtszeitraum 3,1 Mio. Euro verbucht. Dagegen wurden für die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen 1,2 Mrd. Euro weniger verausgabt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. In diesem Jahr wurden keine Ausgaben für die pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung veranschlagt. Dies bewirkte im Zeitraum Januar bis April 2024 ausgabenseitig eine Entlastung um 0,9 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Personalausgaben stiegen um 1,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Finanzierungssaldo
Ende April 2024 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 24,4 Mrd. Euro auf.
Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt in besonderem Maße zu Beginn eines Jahres.
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Quelle: BMF
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