Die zur Überprüfung der umstrittenen Beschaffung von Corona-Schutzmasken eingesetzte Sonderbeauftragte Margaretha Sudhof soll sich zunächst mit dem sogenannten Open-House-Verfahren von 2020 befassen. Die Überprüfung solle möglichst auch Erkenntnisse im Sinne der Beschäftigten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) für handlungssichere, transparente Strukturen der Beschaffung insbesondere in Krisenzeiten aufzeigen, heißt es in der Antwort (20/12863) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12618) der Unionsfraktion.
Der Bundesregierung sei bewusst, dass zu Beginn des Jahres 2020 Ungewissheit über Schwere und Verlauf der Pandemie geherrscht habe und die damals tätigen Personen „in einer außergewöhnlichen Krisensituation unter starkem politischen Handlungsdruck“ gehandelt hätten.
Die Entscheidung zur Einsetzung der Beraterin sei als Reaktion auf die umfassende, wiederholte Kritik des Bundesrechnungshofes an der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung gefallen. Hinzu kämen zwei gerichtliche Entscheidungen zur Bezahlung von Corona-Schutzmasken vor dem Oberlandesgericht Köln, in denen das BMG mit derzeit noch nicht absehbaren finanziellen Folgen für den Bund unterlegen sei. Die Streitwerte dieser Verfahren lägen im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Hinzu komme eine dreistellige Zahl weiterer Verfahren, die derzeit in unterschiedlichen Instanzen gerichtshängig seien.
Sudhof sei eine erprobte und erfahrene Verwaltungsjuristin. Insbesondere ihre Erfahrungen in der Prozessführung und der Vertretung gesamtstaatlicher Interessen des Bundes qualifizierten sie für die Position, heißt es in der Antwort weiter. Sudhof habe ihre Tätigkeit am 24. Juli 2024 aufgenommen. Der Honorarvertrag habe zunächst eine Laufzeit bis Ende 2024.
Quelle: Bundestag
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