Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern den Referentenentwurf zum Vergabetransformationspaket an die Bundesressorts versandt. Das Vergabetransformationspaket (siehe auch Vergabeblog.de vom 28/03/2023, Nr. 52936) hat zum Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren sowie zugleich die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ auszurichten.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck:
„Die Reform des Vergaberechts ist ein Befreiungsschlag: Wir bauen Bürokratie spürbar ab: Verfahren werden schneller und einfacher, Nachweispflichten werden deutlich reduziert. Das entlastet die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung, vor allem die Kommunen. Das spart pro Jahr 1,3 Milliarden Euro – bei dieser Höhe liegt die gesamte Entlastungswirkung jährlich für Wirtschaft und Verwaltung. Die öffentliche Beschaffung wird unbürokratischer, digitaler und nachhaltiger. Eine Reform dieses Ausmaßes hat es seit langem nicht mehr gegeben, das ist ein wichtiges Signal für kleine und mittlere Unternehmen, gut für Start-ups, gut für gemeinwohlorientierte Unternehmen, gut für die Wirtschaft insgesamt – und gut für all die Mitarbeiterinnen und Mitarbieter in der Verwaltung, die sich mit dem Vergaberecht rumschlagen.“
Der Minister betonte: „Mit dem Paket gehen wir auch neue Wege bei der Nachhaltigkeit: die Nachhaltige Beschaffung wird verbindlicher, einfacher handhabbar und lässt Freiräume bei der Gestaltung.“
Das BMWK hat den Ressorts den umfassenden Referentenentwurf mit knapp 200 Einzelvorschlägen zur Reform des Vergaberechts ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte übermittelt. Mit dem Vergabetransformationspaket setzt das BMWK den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und bringt entsprechend des Ziels der Wachstumsinitiative, Vergaberechtsvereinfachungen in allen relevanten Rechtsgrundlagen, auch im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, bei der Verwaltungsdigitalisierung und bei großen Infrastrukturen wie Netzen auf den Weg. Der Erarbeitung des Entwurfs ging eine intensive Einbindung von Fachkreisen, Verbänden und der Zivilgesellschaft im Zuge einer öffentlichen Konsultation voraus, bei der über 450 Stellungnahmen eingereicht und in mehreren Gesprächsrunden – auch unter Einbeziehung der Länder und Kommunen – diskutiert wurden.
Die öffentliche Beschaffung hat eine herausragende Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Aufträge mit einem Gesamtvolumen im unteren dreistelligen Milliardenbereich werden jährlich von öffentlichen Stellen vergeben. Die Reform des Vergaberechts – mit dem Ziel einer möglichst einfachen, schnellen, unbürokratischen und nachhaltigen Beschaffung – ist ein wichtiger Baustein zur Entlastung der deutschen Wirtschaft und der Verwaltung wie auch zur Transformation zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Die öffentliche Verwaltung und die Wirtschaft werden durch das Paket im Umfang von rund 1,3 Milliarden Euro entlastet. Der Vorschlag des BMWK, der nun den Bundesressorts vorliegt, sieht unter anderem vor, dass kleinere Aufträge einfacher – als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren – vergeben, Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt und die Digitalisierung in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren weiter vorangetrieben werden.
Dabei stärkt der Vorschlag des BMWK auch die nachhaltige Beschaffung, indem unter anderem die Berücksichtigung von sozialen und umweltbezogenen Aspekten in Vergabeverfahren rechtlich verbindlicher ausgestaltet wird. Die geplanten Maßnahmen sind einfach umsetzbar und an der Realität der Vergabepraxis orientiert. Zugleich bewahren sie den notwendigen Gestaltungsspielraum der Auftraggeber.
Weitere Maßnahmen im Vergabetransformationspaket umfassen unter anderem die Ermöglichung zielgerichteter Direktaufträge u.a. für innovative Leistungen von Start-ups und gemeinwohlorientierten Unternehmen sowie über Online-Marktplätze, geringere Dokumentationspflichten, eine zentrale elektronische Bekanntmachungsplattform, verschiedene Änderungen zur verstärkten Berücksichtigung von jungen, kleinen und mittleren Unternehmen, die Möglichkeit zum Ausschluss von Unternehmen aus bestimmten Drittstaaten in kritischen Bereichen und Klarstellungen unter anderem zur interföderalen Verwaltungsdigitalisierung sowie eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes mit Augenmaß.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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