Die Bundesarchitektenkammer hat am 1.11. Stellung zum Vergabetransformationspaket des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (siehe
mit dem Vergabetransformationsgesetz verbundenen Ziele, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren, zu beschleunigen, die Beteiligung junger, kleiner und mittelständischer Unternehmen zu fördern und die nachhaltige Beschaffung unter besonderer Berücksichtigung des Klimaschutzes zu stärken. Jedoch seien einige der hierfür vorgeschlagenen Änderungen des Vergaberechts aus Sicht der Kammer allerdings kontraproduktiv oder dürften zumindest erhebliche Kollateralschäden zur Folge haben, die sich für den Wirtschaftsstandort Deutschland zumindest mittel- und langfristig katastrophal auswirken werden. Dies betrifft insbesondere die flächendeckende de-facto-Abschaffung des Gebots der losweisen, mittelstandsfreundlichen Vergabe, die euphemistisch „Flexibilisierung mit Augenmaß“ genannt wird.Die Stellungnahme der BAK können Sie hier herunterladen.
Quelle: Bundesarchitektenkammer (BAK)
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