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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 10/12/2024 Nr. 68409

Reformen innerhalb des Vergaberechts? SPD und BSW Brandenburg stimmen neuem Koalitionsvertrag zu

Kombination aus Vereinfachung, Entlastung und gezielter Förderung

Rund zwei Monate nach der Wahl haben sich SPD und BSW in Brandenburg auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Auf über knapp 70 Seiten widmen sich die beiden Parteien zwölf Hauptpunkten – darunter Aspekten wie Bürokratieabbau, Kommunales und Digitalisierung. Auch Vorhaben für die Reformen innerhalb des Vergaberechts findet in der neuen Vereinbarung ihren Platz. 

„Brandenburg voranbringen – Bewährtes sichern. Neues Schaffen.“ Das ist das Motto des neuen Rot-Lila Bündnisses in Brandenburg. Auch wenn es sich nach Aussagen des Fraktionsvorsitzenden Daniel Keller nicht gerade um eine „Liebeshochzeit“ handelt, haben beide Parteien auf ihren jeweiligen Landesparteitagen dem rund 70-seitigen Koalitionsvertrag zugestimmt. Zwölf Hauptpunkte werden in der finalen Fassung abgehandelt – darunter auch einige relevante Bestimmungen zum Vergaberecht.

Einführung einer Tariftreueregelung

Für ihre kommende Legislaturperiode planen SPD und BSW eine Einführung einer Tariftreueregelung für öffentliche Aufträge in Brandenburg. Im Zuge dessen soll das Vergabegesetz des Landes überarbeitet werden, sodass die Vergabe künftig an die Tarifbindung der Unternehmen gekoppelt ist. Für nicht tarifgebundene Firmen sind zusätzliche Kriterien vorgesehen. Darüber hinaus soll der Vergabemindestlohn auf 15 Euro erhöht und zukünftig dynamisch an die Einkommensentwicklung angepasst werden.

Bürokratieabbau bei Fördermitteln und öffentlichen Aufträgen

Um bürokratische Hindernisse bei der Vergabe von Fördermitteln und öffentlichen Aufträgen zu reduzieren, will das Rot-Lila Bündnis landesspezifische Regelungen prüfen und jene abschaffen, die über EU- und Bundesvorgaben hinausgehen. Vorgesehen ist, europäische und bundesweite Regelungen direkt anzuwenden, ohne zusätzliche Vorschriften auf Landesebene einzuführen. Darüber hinaus soll das Vergaberecht vereinfacht und die Wertgrenzen überprüft werden.

Erleichterung von Vergabeverfahren in Kommunen

Kommunen sollen bei Vergabeverfahren künftig entlastet werden. Geplant ist deshalb, die Befristung für Direktvergaben bis zu einer Wertgrenze von 3.000 Euro netto aufzuheben. Diese Maßnahme soll insbesondere kleinere Auftragsvergaben vereinfachen und die kommunale Handlungsfreiheit stärken.

Optimierung der IT-Beschaffung und Förderung innovativer Lösungen

Im Bereich der IT-Beschaffung setzen sich die Parteien für eine Vereinfachung der Vergabeprozesse ein, indem relevante Informationen und Dokumente gebündelt sowie Rahmenverträge verstärkt genutzt werden sollen. Gleichzeitig soll die Entwicklung innovativer IT-Lösungen erleichtert und rechtlich ermöglicht werden. Für zukunftsweisende Projekte in diesem Bereich plant das Land, klare Standards und Rahmenbedingungen zu schaffen.

Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes durch optimierte Vergabeverfahren

Angesichts wachsender Herausforderungen im Brand- und Katastrophenschutz wollen die Parteien die Strukturen in diesem Bereich weiterentwickeln. Neben einem zweiten Standort der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) in Wünsdorf soll zudem das Vergabeverfahren für die zentrale Beschaffung von Ausrüstung durch den Zentraldienst der Polizei (ZDPol) erweitert werden, um kommunale Träger des Brand- und Katastrophenschutzes besser zu unterstützen.

Kabinettszusammensetzung steht bereits fest 

Neben den finalen Details des Koalitionsvertrags steht auch bereits die neue Kabinettszusammensetzung fest. Unter anderem soll demnach für die SPD der aktuelle Landtagsfraktionschef Daniel Keller den Posten des Wirtschaftsministers übernehmen. Das Justizministerium soll künftig der bisherige Staatssekretär in der Staatskanzlei, Benjamin Grimm, leiten. Aufseiten des BSW soll überdies Landeschef Crumbach das Finanzressort übernehmen.

Quellen:
rbb24.de


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