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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 12/12/2024 Nr. 68446

Handelsabkommen zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten unterzeichnet

Neue Möglichkeiten für die Teilnahme an internationalen Ausschreibungen

Nach fast 25 Jahren haben die Europäische Union und die MERCOSUR-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay die Verhandlungen zum MERCOSUR– Freihandelsabkommen abgeschlossen. Erstmals könnten EU-Unternehmen künftig Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in den teilnehmenden Südamerikanischen Staaten bekommen – zu gleichen Bedingungen wie lokale Unternehmen. Die Ratifizierung durch alle 27-EU Mitgliedstaaten steht jedoch noch aus.

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 6. Dezember 2024 – nach rund 25 Verhandlungsjahren – zusammen mit vier Staatschefs aus Lateinamerika das MERCOSUR– Freihandelsabkommen unterzeichnet. Es wäre – gemessen an der Bevölkerungszahl des Partners und den Zollsenkungen, die sich über mehrere Jahre auf über vier Milliarden Euro jährlich belaufen könnten – das größte Handelsabkommen der EU. Ziel ist vor allem der Abbau von Zöllen und die damit einhergehende Ankurbelung des Handels.

Öffnung der Beschaffungsmärkte 

Eines der zahlreichen Kapitel des vorerst finalisierten Handelsabkommens zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten befasst sich mit der Regelung öffentlicher Auftragsvergaben. Ziel ist es, transparente, wettbewerbsorientierte und offene Vergabeverfahren zu fördern, um die wirtschaftliche Entwicklung beider Regionen zu unterstützen.

Gleiche Chancen für ausländische Unternehmen 

Ein zentraler Grundsatz der Vereinbarung zu öffentlichen Ausschreibungen ist die Nichtdiskriminierung. Anbieter aus den Vertragsstaaten müssen gleichwertig wie inländische Anbieter behandelt werden. Dabei wird auch hier auf verschiedene Vergabeverfahren zurückgegriffen, wie die offene Ausschreibung, die allen Anbietern zugänglich ist, die selektive Ausschreibung, die nur qualifizierten Anbietern vorbehalten ist, und die begrenzte Ausschreibung, die unter bestimmten Bedingungen angewandt werden kann.

Internationale Standards 

Die Nutzung elektronischer Mittel wird besonders hervorgehoben, um den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern und effizienter zu gestalten. Technische Spezifikationen sollen dabei internationalen Standards entsprechen, um den Wettbewerb nicht unnötig einzuschränken. Gleichzeitig werden Ausnahmeregelungen definiert, die den Schutz öffentlicher Sicherheit, die Einhaltung von Umweltstandards und den Schutz geistigen Eigentums sicherstellen.

Enge Zusammenarbeit

Zur Unterstützung der Umsetzung vereinbaren die Vertragsparteien eine enge Zusammenarbeit. Diese umfasst den Austausch bewährter Verfahren, die Förderung nachhaltiger Beschaffung und Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs für kleine und mittlere Unternehmen. Insgesamt zielt die Vereinbarung darauf ab, die Beschaffungsmärkte zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten besser zu integrieren und für Anbieter aus beiden Regionen zu öffnen, während nationale Interessen geschützt bleiben.

Ratifizierung durch nationale Parlamente steht noch aus 

Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller beteiligten Länder ratifiziert werden. Einige Länder, darunter Frankreich, Italien und Polen, haben jedoch Bedenken geäußert, insbesondere hinsichtlich des Schutzes ihrer Agrarsektoren und der Einhaltung von Umweltstandards. Die Deutsche Regierung begrüßt das Abkommen und hofft derweil zumindest im Bezug auf den handelspolitischen Teil auf eine Mehrheitsentscheidung im Rat der Mitgliedsstaaten.


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