Deutschland hat bei der Umsetzung der Verordnung über europäische Daten-Governance Nachholbedarf. Sollte die Bundesregierung die Forderung der EU-Kommission nicht zeitnah umsetzen, droht der Bundesrepublik ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die Europäische Kommission hat rechtliche Schritte gegen Deutschland eingeleitet, weil es bei der Umsetzung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Verordnung (EU) 2022/868) Defizite gibt. Deutschland habe noch keine zuständige Behörde ermächtigt, die Verordnung umzusetzen.
Erstes Aufforderungsschreiben bereits im Mai
Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Kommission ein Aufforderungsschreiben übermittelt – unter anderem auch an Luxemburg, Österreich und Polen. Daraufhin wurde im Bundestag Mitte Oktober ein entsprechender Gesetzesentwurf eingebracht. Hierbei wurden zwar die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt als zuständige Behörden ernannt – jedoch wurde bisher keine der beiden uneingeschränkt ermächtigt, die EU-Verordnung über europäische Daten-Governance umzusetzen.
Frist von zwei Monaten
Die Kommission hat Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden. Auch Länder wie Polen, Österreich und Estland stehen wegen ähnlicher Versäumnisse im Fokus. „Die Daten-Governance ist ein zentrales Element für die digitale Transformation der EU. Mitgliedstaaten wie Deutschland müssen ihrer Verantwortung nachkommen, um den freien und sicheren Datenfluss innerhalb Europas zu gewährleisten“, erklärte die Kommission in ihrer Mitteilung.
Verordnung stärkt Datennutzung in der EU
Die Verordnung über europäische Daten-Governance soll die gemeinsame Nutzung von Daten zwischen EU-Mitgliedstaaten erleichtern. Ziel ist es, den Austausch von Daten sicherer und effizienter zu gestalten, damit sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen davon profitieren. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass neutrale Vermittlerdienste eingerichtet werden, um den Datenaustausch zu organisieren und Interessenkonflikte zu vermeiden.
Quellen: Deutscher Bundestag; EU-Kommission
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