Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion umfassende Informationen zur Beschaffung und zum Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten in der Bundesverwaltung veröffentlicht. Wie aus der Antwort hervorgeht, stehen Aspekte der digitalen Souveränität sowie Maßnahmen zur Cybersicherheit im Fokus.
Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Cyberkriminalität und staatliche Akteure setzt Deutschland nach Angaben der Bundesregierung auf eine umfassende Cybersicherheitsarchitektur. Die IT-Sicherheitslage habe sich in allen Bereichen verschärft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Strafverfolgungsbehörden sowie die Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung arbeiten demnach daran, der Gefährdungslage effektiv entgegenzuwirken.
Einsatz von Open-Source-Software
Ein Schwerpunkt der Bundesregierung liegt nach eigenen Angaben demnach auf offenen Standards und Open-Source-Software. Das Änderungsgesetz zum Onlinezugangsgesetz (OZG) lege fest, dass die Bundesverwaltung vorrangig Open-Source-Lösungen nutzen soll. Dies soll Transparenz und digitale Unabhängigkeit fördern. Die Entscheidung über konkrete Softwarelösungen liegt jedoch bei den jeweiligen Auftraggebern.
Forschung und Beschaffung neuer IT-Sicherheitslösungen
Im Rahmen des Forschungsprogramms „Digital. Sicher. Souverän.“ werden regelmäßig neue Fördermaßnahmen zur IT-Sicherheit gestartet. Zudem sieht der Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes eine stärkere Digitalisierung vor, um etwa Kooperationen zwischen Bund und Ländern bei IT-Projekten zu vereinfachen und Nachprüfungsverfahren weitgehend zu digitalisieren.
Aktuelle IT-Sicherheitsaufträge
Seit Beginn der 20. Legislaturperiode hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben zehn Software-Entwicklungsaufträge für IT-Sicherheitsprodukte vergeben. Sieben davon sind bereits abgeschlossen. Aufgrund sicherheitsrelevanter Geheimhaltungsinteressen konnten hierzu allerdings nicht alle Fragen der CDU/CSU-Fraktion beantwortet werden.
Quelle: Bundestag – Drucksache 20/14887
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