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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 15/04/2025 Nr. 70513

EU-Rechnungshof kritisiert fehlende Umsetzung der Digitalziele des Corona-Aufbaufonds

Prüfende bemängeln ungezielte Investitionen, vage Zielvorgaben und mangelnde Wirkungskontrolle

Digitalisierung

Der Corona-Aufbaufonds der EU sollte neben dem ökologischen auch den digitalen Wandel in Europa beschleunigen. Doch laut einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs wurde dieses Ziel nicht in vollem Umfang erreicht. Zwar haben alle Mitgliedstaaten die vorgeschriebene Mindestquote von 20 Prozent ihrer Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) für Digitalisierungsvorhaben vorgesehen, diese seien jedoch nicht immer strategisch eingesetzt worden.

Nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs wurden die Mittel des Corona-Aufbaufonds häufig nicht dort investiert, wo der größte digitale Nachholbedarf bestand. Einige Staaten hätten in Bereichen investiert, in denen sie bereits gut aufgestellt waren. Dadurch sei eine wichtige Chance zur gezielten Förderung des digitalen Wandels verpasst worden.

Begriff „digitaler Wandel“ bleibt vage

Der Rechnungshof kritisiert insbesondere die unklare Definition des Begriffs „digitaler Wandel“ in der ARF-Verordnung. Diese Unschärfe habe dazu geführt, dass die Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Maßnahmen als digitalisierungsrelevant einordnen konnten – ohne dass dadurch zwingend ein messbarer Fortschritt beim digitalen Wandel erzielt worden sei.

Leistungsindikatoren nicht ausreichen definiert

Zudem bemängeln die Prüfenden, dass die bisher eingesetzten Leistungsindikatoren nicht ausreichend aussagekräftig seien. Die Indikatoren seien zu allgemein, nicht auf die Digitalstrategie der EU abgestimmt und konzentrierten sich vor allem auf kurzfristige Ergebnisse anstatt auf langfristige Wirkungen. Auch die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Mitgliedstaaten sei eingeschränkt.

Verzögerungen bei der Umsetzung

Neben der unzureichenden Zielgenauigkeit stellten die Prüfenden auch Umsetzungsverzögerungen fest. Bis Anfang 2024 hatten die Mitgliedstaaten laut eigenen Angaben 31 Prozent der im Digitalbereich vorgesehenen Etappenziele und Zielwerte erreicht – weniger als ursprünglich geplant. Bei der detaillierten Prüfung in fünf ausgewählten Ländern zeigte sich, dass nahezu die Hälfte der Ziele von Verzögerungen betroffen war.

Grenzüberschreitende Projekte kaum genutzt

Ein weiteres zentrales Ergebnis des Berichts betrifft die geringe Zahl an grenzüberschreitenden Digitalisierungsprojekten. Diese hätten nach Einschätzung des Rechnungshofs erhebliches Potenzial, digitale Kompetenzen und Technologien in Europa nachhaltig zu stärken. Tatsächlich seien jedoch nur rund 60 solcher Mehrländerprojekte im Umfang von etwa 5 Milliarden Euro geplant worden – das entspricht etwa 3,3 Prozent der für Digitalisierung vorgesehenen ARF-Mittel.

Hintergrund der Prüfung

Die Aufbau- und Resilienzfazilität wurde im Jahr 2021 als zentrales Instrument des Corona-Wiederaufbauprogramms „NextGenerationEU“ ins Leben gerufen. Sie verfügt über ein Gesamtvolumen von bis zu 724 Milliarden Euro. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzufedern und die Mitgliedstaaten auf die Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels vorzubereiten. Bis Ende 2024 wurden rund 650 Milliarden Euro durch die Kommission gebunden. Die Prüfung des Rechnungshofs erstreckte sich auf den Zeitraum von Februar 2021 bis März 2024. Untersucht wurden unter anderem Aufbaupläne von Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg und Rumänien sowie 27 konkrete Digitalisierungsmaßnahmen.

Quelle: Europäischer Rechnungshof

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