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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 29/07/2025 Nr. 71772

Bundestariftreuegesetz – Ressortabstimmung und Verbändeanhörung

Kabinettsbeschluss am 6. August

PolitikAuch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmern, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. So sieht es der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundestariftreuegesetz vor, mit vollem Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“. Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesressorts abgestimmt.

Der Entwurf stammt aus der Feder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Als Begründung heisst es, „dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil haben. Das Vermeiden tariflicher Arbeitsbedingungen korrespondiert daher grundsätzlich mit der Möglichkeit, kompetitivere Angebote im Vergabeverfahren abzugeben.“

Der Entwurf wurde den einschlägigen Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Der Kabinettsbeschluss ist für den 6. August vorgesehen.


Den Gesetzentwurf finden Sie in der Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerks, die für alle Mitglieder des Netzwerks zur Verfügung steht. Sie sind noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.

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