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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 29/07/2025 Nr. 71772

Bundestariftreuegesetz – Ressortabstimmung und Verbändeanhörung

Kabinettsbeschluss am 6. August

PolitikAuch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmern, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. So sieht es der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundestariftreuegesetz vor, mit vollem Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“. Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesressorts abgestimmt.

Der Entwurf stammt aus der Feder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Als Begründung heisst es, „dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil haben. Das Vermeiden tariflicher Arbeitsbedingungen korrespondiert daher grundsätzlich mit der Möglichkeit, kompetitivere Angebote im Vergabeverfahren abzugeben.“

Der Entwurf wurde den einschlägigen Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Der Kabinettsbeschluss ist für den 6. August vorgesehen.


Den Gesetzentwurf finden Sie in der Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerks, die für alle Mitglieder des Netzwerks zur Verfügung steht. Sie sind noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.

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Eine Antwort zu „Bundestariftreuegesetz – Ressortabstimmung und Verbändeanhörung“

  1. Avatar von Stefan Brettschneider
    Stefan Brettschneider

    Viel Mühe hat sich das BMAS nicht gemacht, den Entwurf aus Zeiten der Ampelkoalition an den neuen Koalitionsvertrag anzupassen. Dort heißt es noch vielversprechend: „Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen werden wir auf ein absolutes Minimum begrenzen.“ (Zeile 556). Nun beziehen sich die Nachweispflichten in § 9 des Entwurfs nur noch auf den Auftragnehmer. Viel ist damit nicht gewonnen, denn er muss sich unverändert mit der Bürgenhaftung für Nachunternehmer und Verleiher auf das Tariftreueversprechen (§ 12 des Entwurfs) auseinandersetzen. Die Enthaftung geht allein über ein Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle – eine Wundertüte, denn die Einzelheiten dazu wären noch zu gestalten. Bekannt ist nach dem Entwurf nur, dass ein solches Zertifikat „nachweisen“ muss, dass die nach dem Tariftreueversprechen geschuldeten Arbeitsbedingungen (u.a. für das gesamte Entgeltgitter) während der Auftragsausführung gewährt werden. Bedenkt man, dass derzeit nur etwa 10.000 von 80.000 Baubetrieben präqualifiziert sind, kann man erahnen, dass sich solche Zertifikate nur langsam durchsetzen werden. Bis dahin müssten die in der Praxis nicht adressierbaren Haftungsrisiken (sollen wirklich Arbeitsverträge mit Eingruppierung, Entgeltabrechnungen und Zahlungsbelege der Nachunternehmer kontrolliert werden?) eingepreist werden. So kann man die öffentliche Auftragsvergabe sicherlich weder beschleunigen, noch beleben. Von dem Irrsinn des Flickenteppichs an Landes-Tariftreueregelungen ganz abgesehen…