Über konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/927). Seit Amtsantritt der Bundesregierung sind demnach folgende Maßnahmen eingeleitet:
Ausbau der digitalen Angebote im Zoll- und Verbrauchsteuerbereich, unter anderem mittels Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) durch das Bundesministerium der Finanzen. Die Umsetzung ist bis Ende des Jahres 2025 vorgesehen.
Die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Die Aufhebung der Verordnung ist am 8. Juli 2025 in Kraft getreten.
Über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt eine Entbürokratisierung durch digitale und sichere Zustellung von Zuwendungsbescheiden seit dem 20. Juni 2025. Zudem wurden seit Juni 2025 die Prozesse von Antragstellern für das Förderprogramm Innovation – Beratung – Förderung – INNO-KOM vollständig digitalisiert. Von der Maßnahme würden vor allem Industrieforschungseinrichtungen profitieren, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Darüber hinaus habe die Bundesregierung „weitere Maßnahmen eingeleitet, die auf breitere Entlastungen abzielen, jedoch auch entlastende Wirkung für KMU entfalten“.
Quelle: Bundestag
Schreibe einen Kommentar