Die Bundesingenieurkammer fordert, freiberuflich tätige Ingenieurbüros vom Geltungsbereich eines Tariftreugesetzes, wie es von der Bundesregierung geplant ist, auszunehmen.
Die BIngK führt weiter aus:
„Der Hauptanwendungsbereich des Gesetzentwurfes ist insbesondere auf die gewerbliche Wirtschaft ausgerichtet. Dennoch sind vom Gesetzeswortlaut grundsätzlich auch Dienstleistungen freiberuflicher Büros erfasst.
Für diese existieren jedoch keine repräsentativen bundesweiten Tarifverträge, deren Einhaltung im Rahmen einer Rechtsverordnung des Bundes verbindlich vorgeschrieben werden könnten. Ingenieurbüros bieten vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und Nachwuchsproblemen bereits heute die Arbeitsbedingungen, die deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen.
Vergaberecht regelt bereits gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen bei Planungsleistungen
Das Vergaberecht gewährleistet für Planungsbüro bereits die Einhaltung der gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen. Darüber hinaus besteht für den Bereich der freiberuflich tätigen Planerinnen und Planer kein weiterer Regelungsbedarf. Die derzeit vorgesehenen Schritte zu einer Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen und Büros bei der Beteiligung an Vergabeverfahren dürfen durch das Tariftreuegesetz nicht mit zusätzlichen Informations- und Dokumentationspflichten für Auftragnehmer konterkariert werden.
Hierzu hat die Bundesingenieurkammer am 25. Juli 2025 eine Stellungnahme abgegeben.“
Quelle: Bundesingenieurkammer
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