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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 09/09/2025 Nr. 72118

Bundeshaushalt 2025: Verteidigungsetat auf neuem Höchststand

86,37 Milliarden Euro sollen in diesem Jahr für Verteidigung ausgegeben werden, das ist so viel wie nie zuvor. Im Etat des Bundesverteidigungsministeriums (Einzelplan 14) sind Ausgaben in Höhe von 62,31 Milliarden Euro vorgesehen, 124,38 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 10,36 Milliarden Euro. Das beschloss der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2025 (21/500) am Donnerstag.

Hinzu kommen militärische Beschaffungen aus Mitteln des Sondervermögens Bundeswehr. Dessen Wirtschaftsplan für 2025 umfasst Ausgaben von 24,06 Milliarden Euro, rund 4,26 Milliarden Euro als mehr als im Vorjahr. Die Einnahmen des Etats von Bundesminister Boris Pistorius (SPD) sollen mit 1,6 Milliarden Euro um 1,22 Milliarden Euro höher ausfallen als 2024. Der Haushaltsausschuss stockte die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre um 1,5 Milliarden Euro auf 66,93 Milliarden Euro auf und verpflichtete das Ministerium zu einer Globalen Minderausgabe von 124,38 Millionen Euro bei den Verteidigungsausgaben, die von der Schuldenbremse des Grundgesetzes ausgenommen sind (Bereichsausnahme).

Der Ausschuss hatte den Einzelplan in der Sommerpause am 30. Juli beraten und zunächst ohne Änderungen angenommen. In der abschließenden Bereinigungssitzung nahmen die Haushälter auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Reihe von Änderungen vor. Für die Beschaffung des Waffensystems Eurofighter sollen nun 796,97 Millionen Euro statt 244,09 Millionen Euro im Regierungsentwurf zur Verfügung stehen. Bei der Beschaffung von Munition wurde der Ansatz um 19,93 Millionen Euro auf 3,03 Milliarden Euro gekürzt, dafür wurde bei den Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre teilweise aufgestockt. Die Verwertung und Entsorgung von Bundeswehr-Material darf nur noch 22,46 Millionen Euro statt der im Regierungsentwurf geplanten 30,46 Millionen Euro kosten.

Leicht aufgestockt von 1,18 auf 1,42 Millionen Euro hat der Haushaltsausschuss den Ansatz für die Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz. Auch für Beratungsleistungen zur Optimierung der Bundeswehr sollen 1,35 Millionen Euro mehr, insgesamt 14,45 Millionen Euro, bereitstehen. Um 84,5 Millionen Euro gekürzt wurden die Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik. Dafür sind nun nur noch 2,05 Milliarden Euro eingeplant.

Gekürzt wurde auch der Ansatz für Bezüge und Nebenleistungen der Berufs- und Zeitsoldaten sowie Sanitätsoffiziersanwärter von 9,23 Milliarden Euro auf 8,98 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten wurden um 20 Millionen Euro auf 1,77 Milliarden Euro gekappt. Zudem entfallen 160,89 Millionen Euro an „vermischten Personalausgaben“. Dafür sollen für die Nachwuchswerbung nun 65,9 Millionen Euro statt 58 Millionen Euro ausgegeben werden können.

Die BwConsulting GmbH, das Inhouse-Beratungsunternehmen der Bundeswehr, soll für Beratungs- und Unterstützungsleistungen 1,9 Millionen Euro mehr und damit insgesamt 34,5 Millionen Euro erhalten. Aufgrund der im laufenden Haushaltsjahr eingegangenen Einnahmen kürzte der Ausschuss die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb an der Hensoldt AG, einem Rüstungsunternehmen im bayerischen Taufkirchen, von 22 auf 15 Millionen Euro.

Weitere Änderungen betreffen Haushaltsvermerke und Maßgabebeschlüsse zu einzelnen Etatansätzen sowie zahlreiche Korrekturen bei den Verpflichtungsermächtigungen. Zugelassen wird etwa, dass Personal- und Sachmittel aus dem Einzelplan zur Unterstützung von Rüstungsexporten über sogenannte Government-to-Government-Vereinbarungen (Aufträgen zwischen Regierungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit) eingesetzt werden. Die Verpflichtungsermächtigungen für den deutschen Beitrag zur Beschaffung des Nato-Frühwarnsystems E-3A in Höhe von 3,3 Milliarden Euro wurden aufgrund von Projekt-Verzögerungen im Etat für 2025 gestrichen.

Änderungen im Wirtschaftsplan des Sondervermögens betreffen ebenfalls Verpflichtungsermächtigungen sowie eine Ausgabensperre für die 671,36 Millionen Euro zur Beschaffung von Fregatten der Klasse 126.

Quelle: Bundestag

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