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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 24/10/2025 Nr. 72494

BAK: Stärkung der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit im EU-Vergaberecht

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat ihre wesentlichen Positionen zur Novellierung der EU-Vergaberichtlinien im Februar 2025 zusammengefasst und im September 2025 um einen Passus zur Stärkung der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit erweitert. Hintergrund ist die von der EU-Kommission beabsichtigte Novellierung der europäischen Vergaberichtlinien in dieser Amtsperiode (2024 – 2029). Hierzu hatte die EU Kommission bis März 2025 erst einen öffentlichen Evaluierungsprozess eingeleitet und dann einen Evaluierungsbericht veröffentlicht. Die eigentliche Novellierung ist für das Jahr 2026 angesetzt.

Die überarbeitete Stellungnahme der BAK finden Sie hier.

Quelle: BAK

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