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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 30/10/2025 Nr. 72623

Behörden in der EU erreichen Ziele des öffentlichen Auftragswesens nur teilweise

Fairer Zugang, bessere Preise, mehr Innovation, mehr Nachhaltigkeit, mehr Transparenz und weniger Korruption: Das sind die Ziele der EU-Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen aus dem Jahr 2014. Eine von der Kommission veröffentlichte Bewertung zeigt nun, dass diese nur teilweise erreicht wurden. Diese Bewertung ist der erste Schritt zur Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die Ergebnisse im Einzelnen

  • Weder Rechtsklarheit noch Flexibilität hat sich verbessert; neue sektorspezifische Vorschriften haben die Komplexität erhöht.
  • Die Transparenz hat sich verbessert und das Auftragsvolumen hat sich verdoppelt, aber es bestehen weiter Korruptionsrisiken und Datenlücken erschweren die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften.
  • Der Wettbewerb ist uneinheitlich: Die Zahl der durchschnittlichen Gebote pro Ausschreibung ist zurückgegangen, aber große Aufträge stoßen nach wie vor auf großes Interesse, und KMU erhalten 71 Prozent der Aufträge.
  • Die direkte grenzüberschreitende Beteiligung in der EU ist nach wie vor begrenzt.
  • Die umweltfreundliche, soziale und innovative Beschaffung schreitet voran, jedoch ungleichmäßig in der gesamten EU.

Anteil am BIP

Die öffentlichen Behörden in der EU geben jährlich rund 15 Prozent des BIP für Beschaffungen aus – in Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheitswesen und Bildung. Die EU-Beschaffungsvorschriften gelten für bis zu einem Viertel dieser Ausgaben mit einem durchschnittlichen Jahreswert von 616 Milliarden Euro, was dem Dreifachen des EU-Haushalts entspricht.

Diese Vorschriften sind daher von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel effizient, transparent und im Einklang mit den strategischen Zielen Europas ausgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der EU Kommission, hier.

Quelle: EU Kommission

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