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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 27/03/2026 Nr. 73888

Modernisierungsagenda: Keine starren Fristen

Die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) sieht nicht vor, jegliche Prozessabläufe und Verwaltungsdienstleistungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu evaluieren. Gleichwohl ist die Optimierung und Verbesserung von Prozessabläufen und Verwaltungsverfahren eine ständige Aufgabe für alle Organisationseinheiten, die in eigener Verantwortung wahrgenommen wird. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/4855) auf eine Kleine Anfrage (21/4477) der AfD-Fraktion. „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seine nachgeordneten Behörden beschäftigen keine internen oder externen Dienstleister im Sinne der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund)“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Bundestag

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