Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), hat die Kulturförderung des Bundes in Teilen scharf kritisiert. Im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien bemängelte er die finanzielle Förderung verschiedener Projekte und Künstler, die ohnehin populär seien und sich somit selbst finanzieren würden. Als Beispiel nannte er den Kinofilm „Inglourious Basterds“ und die Popgruppe “Tokio Hotel”. Die anschließende parlamentarische Auseinandersetzung hatte durchaus Unterhaltungswert – ganz ohne Förderung.
So habe der im Jahr 2009 erschienene Film „Inglourious Basterds“ des amerikanischen Regisseurs Quentin Tarantino eine finanzielle Förderung für die Produktion erhalten, bei dem man aber „von den Einnahmen nichts gesehen“ habe, so Däke. Die Produktionskosten des Films betrugen 70 Millionen US-Dollar. Eine annähernd so hohe Summe wurde laut STERN bereits am Premierenwochenende an den Kinokassen eingenommen. Aus dem Deutschen Filmförderfonds hatte laut Medienberichten Inglourious Basterds 6,8 Millionen Euro erhalten.
Ein weiteres Beispiel Däkes kam aus dem Bereich der Popmusik: „Ist es eine öffentliche Aufgabe, ein Konzert von Tokio Hotel in Tokio zu bezuschussen?“, fragte er.
Peanuts
Ein Abgeordneter der FDP-Fraktion entgegnete ihm mit der Begründung, dass er selbst jahrelang im Musikgeschäft tätig war: „Das sind Peanuts, was die bekommen haben. Das sind immer nur winzige Summen.“ Dem hielt Däke entgegen, dass in diesem Falle die „die Förderung wegfallen“ könne, „wenn das nur Peanuts sind“.
Kunst oder Krempel?
„Wir dürfen nicht entscheiden, was Kunst ist und was nicht. Was Kunst ist, muss die Gesellschaft entscheiden,“ hob eine Grünen-Abgeordnete in der sich anschließenden Diskussion über die Bewertung von Kunst und Künstlern hervor. Ein Abgeordneter der SPD-Fraktion rechtfertigte die Filmförderung generell damit, dass es sich nicht um Subventionen, sondern um Investitionen handele, die Arbeitsplätze schaffen würden.
Vom Hölzchen aufs Stöckchen
…ging es munter weiter. Eine Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion betonte, dass Unabhängigkeit allein „durch öffentliche Gelder sicherzustellen“. Als Beispiel führte sie die Förderung der deutschen Auslandsrundfunks „Deutsche Welle“ an. Diese würde den Zugang zu objektiven Informationen in weiten Regionen der Welt sichern, in denen ansonsten teils nur staatlich kontrollierte Medien empfangbar seien. „Wir sind nicht dafür, dass die Förderung der „Deutschen Welle“ komplett gestrichen wird und haben sie nicht infrage gestellt“, erklärte Däke daraufhin.
Als Däke im Laufe der Diskussion die Förderung der Bayreuther Festspiele, für die die Eintrittskarten alljährlich zu hohen Schwarzmarktpreisen gehandelt werden würden, ansprach, entgegnete ihm eine Abgeordnete der Linksfraktion, dass sich der Ausschuss mit dieser Subventionierung bereits beschäftigen würde „auch ohne Hinweis des Bundes der Steuerzahler“.
Am Ende der einstündigen Diskussion resümierte ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion: „Selten war sich der Ausschuss so einig, das hat Eindruck hinterlassen. Das war eine besondere Stunde im Ausschuss für Kultur und Medien.“
Zumindest für die Zuschauer bzw. –Leser.
Quelle: u.a. Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz
Tokio Hotel waren als offizielle Jugendkulturbeauftragte für Deutschland in Japan zum Anlass „150 Jahre Freundschaft zwischen Japan und Deutschland“. Sie wurden dort in die Deutsche Botschaft eingeladen, besuchten eine dt.Schule und gaben zu diesem Anlass ein Konzert.
Das „Konzert“ war ein Auftritt von einer 3/4 Stunde. Es war für die Presse, geladene Gäste und einige Fans. Es wurden dafür auch keine Eintrittsgelder genommen. Sie wurden bezuschusst mit 25.000€.Sie glauben doch nicht ernsthaft,dass es auch nur annähernd die Kosten sind, die die dort hatten, von einer Gage mal ganz zu schweigen.
Offensichtlich wurden sie gebeten Deutschland dort offiziell zu vertreten,warum sollten sie sich die Unkosten nicht bezahlen lassen? Nächstes Mal können wir ja Frau Merkel hinschicken.Das wird sicherlich teurer als 25.000€ und ob die jemand singen hören möchte ist auch fraglich.