So einfache (aber einleuchtende ?) Erläuterungen dürften wir als Planungsbüro, auch bei Kostensteigerungen von weit unter 10 %, keiner Verwaltung, keinem Gemeinde- oder Stadtrat abgeben, ohne in der nächsten Zeit auf einige Aufträge „verzichten“ zu müssen.
Die angeführten Kostensteigerungen können bei speziellen Gewerken mit besonderen Leistungs- und Materialanforderungen durchaus möglich sein, sind aber mit Sicherheit nicht allgemeingültig ( z.B. für den allgemeinen Kanal- und Straßenbau).

Reply