Angesichts nicht selten gleich in Millionenhöhe aus dem Ruder laufenden öffentlichen Bahnprojekten fällt es nicht gerade leicht, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (17/8213) zu akzeptieren: Danach seien die Kostensteigerungen bei Bahnprojekten „zu einem großen Teil durch allgemeine Baupreissteigerungen verursacht“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter schreibt, betreffen die Kostensteigerungen in anderen Fällen inhaltliche Änderungen an den Projekten.
Insofern müsste man dann aber wohl Fehler bei der Planung einräumen. In der Antwort (17/8287) wird auf verschiedene Bahnprojekte detailliert eingegangen.
So einfache (aber einleuchtende ?) Erläuterungen dürften wir als Planungsbüro, auch bei Kostensteigerungen von weit unter 10 %, keiner Verwaltung, keinem Gemeinde- oder Stadtrat abgeben, ohne in der nächsten Zeit auf einige Aufträge „verzichten“ zu müssen.
Die angeführten Kostensteigerungen können bei speziellen Gewerken mit besonderen Leistungs- und Materialanforderungen durchaus möglich sein, sind aber mit Sicherheit nicht allgemeingültig ( z.B. für den allgemeinen Kanal- und Straßenbau).