Die Änderungen der EU-Schwellenwerte durch die EU-Kommission zum neuen Jahr blieb bis auf die Sektorenauftraggeber aufgrund der dynamischen Verweisung in § 1 Abs. 2 SektVO auf die neuen Werte in der EU-Verordnung Nr.1251/2011 für alle anderen bislang ohne Auswirkungen. Denn da die Schwellenwerte Mindeststandards setzen, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen, war die strengere Umsetzung durch niedrigere Schwellenwerte in Deutschland bis zu einer Änderung der VgV weiter wirksam.
In seiner 892. Sitzung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag nun der “Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” erwartungsgemäß zugestimmt (BRats-Drs. 859/11). Die neuen Werte treten mit Inkraftreten der Verordnung am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die dann geltenden EU-Schwellenwerte finden Sie in unserem Beitrag hier.
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