Ein wesentliches Anliegen der letzten Reform der VOL/A und VOB/A war die Schaffung von mehr Transparenz im Unterschwellenbereich, u.a. durch eine Pflicht zur Ex-Post Veröffentlichung vergebener Aufträge nach Freihändigen Vergaben bzw. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (§ 19 Abs. 2 VOL/A bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A). Genau dies stellte jedoch ein Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 26.10.2010 zur Anwendung frei. Dies hatte insbesondere die Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN heftig kritisiert. Nun hat die Landesregierung eingelenkt.
“Nachdem sich die Landesregierung monatelang mit teils haarsträubenden Begründungen gegen die nachträgliche Veröffentlichung vergebener Aufträge gewehrt hat, kommt sie unserer Forderung endlich nach“, wird der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Kai Klose, in einer aktuellen Pressemeldung zitiert. Die Landesregierung hatte die Ex-post-Transparenz u.a. mit der Begründung abgelehnt, bei einer Veröffentlichung bestehe „die Gefahr, dass Kartelle diese Information nutzen, um festzustellen, ob sie erfolgreich waren – oder wenn nicht, wie sie künftig besser funktionieren“. (Frankfurter Rundschau v. 25.02.2011).
Den geänderten Erlass finden Sie hier.
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