Die neue Freiheit, die das Konjunkturpaket 2 seinerzeit mit sich brachte, will man in Schleswig-Holstein offenbar nicht mehr missen: Die Landesregierung hat am 12. November einem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministeriums folgend die seinerzeit erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen erneut bis Ende 2015 verlängert.
Die Wertgrenzen sind:
VOL/A: Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 €
VOB/A: Freihändige Vergaben bis 100.000 €, Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 1.000.000 €.
Mein Vergabeumfeld umfasst den IT-Bereich der Stadtverwaltung Ludwigshafen. Vergaben im Preissegment von 50- 100.000,- EUR sind fast schon Tagesgeschäft. Ich beneide die Kollegen/innen von Schleswig-Holstein. Effizienz, Tempo und Qualität wird gesichert, erhöht und alle(Fachabteilung) sind zufrieden.
Beste Grüße aus Rhl. Pfalz
von A.Wannagat
Aus welchen Normen ergeben sich die Wertgrenzen denn? SH hat ja eine anständige Normdatenbank im Netz – dort konnte ich auf den ersten Blick nichts finden.
Es wäre deshalb sehr freundlich, wenn ein entsprechender Verweis oder gar Link nachgeliefert werden könnte.
Nach unseren Informationen soll dazu die Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung durch einen neuen § 9 angepasst werden.