Hinsichtlich der Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in nationales Recht, begrüßen die beiden Bauspitzenverbände HDB und ZDB grundsätzlich die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte. „Kritisch bewerten wir dagegen die Überlegungen zur Einführung eines sog. Korruptionsregisters.“
Bei der Prüfung dieses Vorschlags müsse auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass das Bundeszentral- und das Gewerbezentralregister bereits alle notwendigen Informationen enthalte, die notwendig sind, um „Korruption“ wirksam bekämpfen zu können. Darüber hinaus bestehe über die sog. „Präqualifikation“ bereits eine offizielle elektronische Liste geeigneter deutscher Bauunternehmen“ erklärte der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDZ), Prof. Thomas Bauer, die Position der deutschen Bauwirtschaft.
Im Hinblick auf die wichtigen Themen Ressourcen- und Umweltschutz forderte er gemeinsam mit seinem Amtskollegen vom Zentralverband Deutsches Baugewerbes (ZDH), Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, praxisorientierte Rahmenbedingungen. Dazu gehöre: harmonisierte Bewertungsgrundlagen für die Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle im Rahmen einer neu konzipierten Mantelverordnung, die Sicherstellung des Bauens im Grundwasser mit bewährten und genormten Baustoffen und Bauprodukten und die Anerkennung des Deponiebedarfs, um einen geordneten Umgang mit nicht verwertbaren mineralischen Abfällen sicherzustellen.
Abschließend fordert Bauer die Bundesregierung auf, „nach einem Jahr wirtschaftsbelastender Politik die Anliegen der deutschen Volks- und Bauwirtschaft ernster zu nehmen und in den Fokus zu rücken. Wir brauchen eine Bundesregierung, die nicht nur ihre sozialen Anliegen umsetzt, sondern auch wirtschaftspolitisch auf Kurs kommt.“
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
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