Im Rahmen des 2. Deutschen Vergabetages des DVNW, beschäftigte sich der Workshop „Vergabe von Flüchtlingsunterkünften“ mit der Frage, in welchem Umfang vergaberechtliche Sonderregelungen für die Beschaffungen von Flüchtlingsunterkünften erforderlich sind.
(v. l . n. r. Canan Bayram – MdA Berlin, Dr. Martin Schellenberg – Partner Heuking Kühn Lüer Wojtek, Tobias Jülke – Referat Flüchtlingsaufnahme und –versorgung, Mi. Nds.)
Die sich dem Workshop anschließende Diskussion unter Leitung von Dr. Martin Schellenberg behandelte zudem einen ersten Entwurf eines gemeinsamen DVNW-Appells an Politik und Verwaltung zur Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften bei der Beschaffung von Flüchtlingsunterkünften.
Dieser Diskussion folgend, haben nun alle Mitglieder des DVNWs die Möglichkeit den ersten Entwurf eines gemeinsamen Appells zu diskutieren. Basierend auf dieser Diskussion wird sodann ein finaler Appell verfasst und allen Mitgliedern des DVNWs zur Abstimmung vorgelegt.
Zur Teilnahme an der Diskussion möchten wir gerne alle Mitglieder des DVNWs ermutigen und einladen. Den Diskussionsentwurf des Workshops „Vergabe von Flüchtlingsunterkünften“ sowie weitere Hintergrundinformationen finden Sie im Mitgliederbereich des DVNW.
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