Unter der Linkadresse http://www.bgbl.de/ bietet der Bundesanzeiger Verlag einen kostenlosen Zugang zu den amtlichen Veröffentlichungen der Gesetze der Bundesrepublik. Ein lange und heiß erwarteter Service, der nun endlich den Anspruch des Grundgesetzes, dass Normen dem Bürger bekannt gemacht werden müssen, aus der Fiktion führt und der Realität annähert.
Die Seite bietet das Bundesgesetzblatt vom Jahr 1949 bis heute in digitaler Form (wenn man nur das Jahr 2009 sehen kann, ist Javascript zu aktivieren). Die einzelnen Dateien sind als PDF angelegt, und insoweit herunterladbar und auch mittels des Anzeigeprogrammes durchsuchbar. Eine Suche über alle Ausgaben des Bundesgesetzblattes fehlt (noch). Ebensowenig kann der Bundesanzeiger und andere Verküngungsmedien angezeigt und durchsucht werden.
Hm, was ist daran so neu und heiß? Nach meiner Erinnerung kann man im Bundesgesetzblatt schon einige Jahre lang kostenlos rechieren und lesen (aber weiterhin nicht ausdrucken). Neu und zu begrüßen ist aber, dass man nun bis 1949 zurück Einblick nehmen kann, bis her war das auf die Jahre ab 1998 beschränkt.