Hm, was ist daran so neu und heiß? Nach meiner Erinnerung kann man im Bundesgesetzblatt schon einige Jahre lang kostenlos rechieren und lesen (aber weiterhin nicht ausdrucken). Neu und zu begrüßen ist aber, dass man nun bis 1949 zurück Einblick nehmen kann, bis her war das auf die Jahre ab 1998 beschränkt.

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