Das Vergaberecht wird nicht selten von den hiervon Betroffenen als belastende Bürokratie empfunden. Während in der aktuellen, sog. dritten Stufe der Vergaberechtsreform, die Verdingungsordnungen auf überflüssige bürokratische Vorgaben durchkämmt werden, geht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries andernorts mit gutem Beispiel voran: Sie hat ein Gesetz zur Rechtsbereinigung auf den Weg gebracht, durch das rund 100 überflüssige und veraltete Gesetze und Verordnungen aus dem Bundesrecht gestrichen werden. Vor allem Recht aus der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes und in erheblichem Umfang vereinigungsbedingtes Überleitungsrecht aus dem Einigungsvertrag ist davon betroffen. Recht der öffentlichen Auftragsvergabe allerdings nicht.
„Weniger ist manchmal mehr – das gilt auch für unsere Gesetze und Verordnungen. Der umfangreiche Bestand des Bundesrechts enthält immer noch eine Vielzahl von veralteten Vorschriften und solchen, die keine praktische Wirkung mehr entfalten. Diese Vorschriften belasten das geltende Bundesrecht nicht nur zahlenmäßig. Sie beeinträchtigen auch die Funktion des geltenden Rechts, das klar und zuverlässig darüber Auskunft geben muss, welche Vorschriften heute maßgeblich sind. Es ist eine ständige Aufgabe, den wachsenden Normenbestand möglichst übersichtlich zu halten. Daher ist es wichtig, unsere Rechtsordnung regelmäßig von überflüssigen und nicht mehr zeitgemäßen Gesetzen zu befreien“, sagte Zypries.
Der Entwurf hält am Konzept des Bundesjustizministeriums fest, wonach alle Bundesministerien systematisch den Normenbestand ihres Zuständigkeitsbereichs nach Vorschriften durchforsten, die überholt sind oder praktisch keine Wirkung mehr entfalten. Der Entwurf setzt die fortlaufende und umfassende Bereinigung von Bundesrecht durch die Bundesregierung fort und knüpft an die – tatsächlich beachtliche – Bereinigungsbilanz dieser Wahlperiode an: Bislang wurden bereits 11 Rechtsbereinigungsgesetze verkündet, mit denen 1 040 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben, das Besatzungsrecht vollständig und das vereinigungsbedingte Übergangsrecht zu großen Teilen bereinigt worden sind. Allein dadurch ist innerhalb der 16. Legislaturperiode der Bestand des Bundesrechts trotz vielfältiger neuer Rechtssetzung um 16 Prozent von über 5.200 auf knapp 4.400 Gesetze und Verordnungen gesunken.
Eines der zentralen Ziele der Vergaberechtsreform war (GWB) und ist (VOL/ VOB/ FOV) der Bürokratieabbau. So hatte eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenes Gutachten herausgefunden, dass der bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro verursacht.
Die vom BMJ angegebene Zahl von 4.400 geltenden Gesetzen und Verordnungen erscheint einigermaßen fragwürdig. Mit heutigem Stand sind uns insgesamt 5.838 Gesetze und Verordnungen bekannt. Gezählt wurden dabei nur aktuell geltende Bundesrechtsnormen, die keine Änderungsgesetze oder -verordnungen sind. Würde man – wie eigentlich korrekt – auch geltende Änderungsnormen mitzählen, käme man sogar auf 5.087 Gesetze und 11.110 Verordnungen.