Mit der umfangreichen Reform des deutschen Vergaberechts, die am 18.04.2016 in Kraft getreten ist, haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen wesentlich geändert.
Beispielsweise ist nach neuem Recht der öffentliche Auftraggeber noch lange nach Vergabe einer Bauleistung und Vertragsschluss mit dem Auftragnehmer gezwungen, bei der Beauftragung von sog. Nachtragsleistungen erneut Vergaberecht beachten zu müssen – mit der Konsequenz, dass er wegen einer sog. Vertragsänderung den bestehenden Vertrag aufgrund drohender Vergaberechtswidrigkeit kündigen muss – mit entsprechend weitreichenden Folgen für Auftraggeber wie Auftragnehmer.
Wer dazu mehr wissen möchte und sich auch über die weiteren Änderungen informieren mag, meldet sich an für das DVNW- Akademie Seminar “ Die Vergabe von Bauleistungen nach dem neuen Vergaberecht 2016″, welches am 29.09.2016 in Berlin stattfindet.
Referent dieser Veranstaltung ist Herr RA Michael Werner, der seit über 25 Jahren im Bauvergaberecht tätig ist, u.a. über 15 Jahre im für die VOB/A zuständigen Vergabe-und Vertragsausschuss des Bundes (DVA) war.
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