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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 09/08/2018 Nr. 38033

Vergabe von BEV-Grundstücken aufgelistet

Grundstücke aus dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV), die im Erbbaurecht zum einen an Eisenbahnergenossenschaften und zum anderen an andere Erbbaurechtsnehmer vergeben wurden, listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3471) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3259) auf. Erkenntnisse zur Zahl der Wohneinheiten und der Nutzfläche liegen der Regierung nach eigener Aussage nicht vor. Ebenso wenig kann die Bundesregierung der Vorlage zufolge Auskunft darüber geben, wie viele Eisenbahnergenossenschaften von einer Verlängerung des Erbbaurechts Gebrauch gemacht haben und wie viele Grundstücke des BEVs an nichtgenossenschaftliche Unternehmen verkauft worden sind.

Quelle: Heute im Bundestag

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